Landschaftspflege
Als Landschaftspflege bezeichnen wir die landschaftsbauliche Umsetzung der im Rahmen der Landschaftsplanung festgelegten Ziele zu Bewahrung und Gestaltung von Natur und Landschaft. Als wichtiger Teilbereich der Landespflege ist sie neben dem Naturschutz und der Erholungsvorsorge ein wichtiger Aspekt der Landschaftsplanung.
Unsere Aufgabe dabei, in speziellen Bereichen einer Gemeinde die ökologische und landschaftliche Vielfalt zu erhalten, zu sanieren oder auch neu zu entwickeln und damit bedeutende, auch zum Teil großräumige Landschaftstypen wie zum Beispiel Heideflächen, Riedflächen und Streuobstwiesen zu erhalten.